Die Deutsche Umwelthilfe will die Bundesregierung erneut zwingen, effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele für saubere Luft vorzulegen. Nun trifft ein Gericht seine Entscheidung.
Im Streit um die Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute um 11.30 Uhr sein Urteil zu einer weiteren Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verkünden (Az.: OVG 11 A 16/20).
Konkret geht es um das sogenannte Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP). Dieses 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. Im Gegensatz zur Bundesregierung geht die Umwelthilfe davon aus, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um die Reduktionsziele der EU zu schaffen. Der Verein fordert Nachbesserungen.
Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der DUH statt.