Eltern können im Jahr für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Frauen beantragen die Leistung in Sachsen-Anhalt häufiger als Männer.
Frauen in Sachsen-Anhalt beantragen deutlich häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Bei der Krankenkasse Barmer wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 17.400 entsprechende Anträge von Frauen und rund 6.900 Anträge von Männern gestellt, wie diese mitteilte. Frauen würden nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen, sagte Landesgeschäftsführer Axel Wiedemann.
Eltern haben seit 1. Januar einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor 10 Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Leistung gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist.