Auf dem Fahrrad mit 10 Stundenkilometern unterwegs zu sein, ist für manchen Pedalritter zu langsam. Kann aber Sinn machen, sagt jetzt ein Gericht.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurück: Damit ist diese im März 2023 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (OVG 1 N 34/23).
Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die bauliche Umgestaltung der Straße zu einem zentralen Aufenthaltsort im Kiez habe zu einer „komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr“ geführt. Die Begrenzung auf 10 Kilometer pro Stunde schütze insbesondere querenden Fußgänger (VG 11 K 401/21).
In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wiederum heißt es, die Vorinstanz habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden angenommen. Dies rechtfertige eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem fraglichen, etwa 250 Meter langen Streckenabschnitt zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.
Im Zuge eines Projekts zur Verkehrsberuhigung war die Bergmannstraße umgestaltet worden. In dem Abschnitt, um den es vor Gericht ging, gibt es einen Radweg mit je einer Spur pro Richtung sowie – davon getrennt – eine Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr, auf der ebenfalls Tempo 10 gilt.