Vor etwa eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Bundesweit profitierten davon einige Menschen, auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Von dem seit rund eineinhalb Jahren geltenden Chancen-Aufenthaltsrecht haben in Mecklenburg-Vorpommern Hunderte Menschen profitiert. Ende Mai hielten sich im Nordosten knapp 850 Personen mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis auf, wie das Innenministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Bis Ende 2023 gingen demnach rund 1.300 Anträge im Nordosten ein. Warum manche abgelehnt wurden, wird nach Angaben einer Ministeriumssprecherin nicht statistisch erfasst. Wenn Voraussetzungen nicht erfüllt seien, müssten Anträge durch die zuständige Ausländerbehörde abgelehnt werden.
Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte: „Ausländer erhalten mit diesem Gesetz eine Perspektive und die Chance, sich wirklich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und wir können auf sie als Arbeitskräfte zurückgreifen, die wir dringend benötigen.“
Bundesweit erhielten mehr als 50.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat in Deutschland am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es bietet gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive.
Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren im Land lebt und nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.
Bundesweit erhielten mit Stand Januar mehr als 50.000 Menschen über das eingeführte Chance-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis. Das zeigten die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Mediendienstes Integration.