Erst vor rund einer Woche scheiterte ein Mann aus dem Salzlandkreis in Magdeburg mit einer Klage gegen einen Impfstoffhersteller. Nur wenige Impfschäden sind überhaupt anerkannt.
In Sachsen-Anhalt sind bislang vier Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Damit kamen im vergangenen Jahr keine neuen anerkannten Gesundheitsschäden dazu, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes mitteilte. Insgesamt habe es 365 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gegeben. Hier gab es auch im vergangenen Jahr noch weiter Anträge.
Bei den vier anerkannten Fällen handele es sich um drei vorübergehende und eine dauerhafte Gesundheitsstörung. Vor einer Woche hatte das Landgericht Magdeburg die Klage eines 59 Jahre alten Mannes aus dem Salzlandkreis abgewiesen, der wegen eines Herzinfarktes gegen einen Impfstoffhersteller geklagt hatte.
Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheit oft nicht erkennbar
In Sachsen-Anhalt wurden laut Bundesgesundheitsministerium mehr als 1,6 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Bei einer Anerkennung einer Gesundheitsstörung infolge einer Impfung gibt es finanzielle Unterstützung. Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe man von einer vorübergehenden Störung aus, danach von einer dauerhaften.
Unter den angegebenen Gesundheitsstörungen bei den Anträgen waren laut Landesverwaltungsamt Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Seh-, Konzentrations- und Empfindungsstörungen sowie Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Lungenembolie und Schlaganfall. Oftmals habe aber kein kausaler Zusammenhang zwischen der angegebenen Gesundheitsstörung und der Corona-Impfung hergestellt werden können.