Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die zwangsweise Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen, im Krankenhaus. Betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Manchmal werden sie zwangsweise medizinisch behandelt, wenn ihnen ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht. Während solcher Zwangsmaßnahmen müssen sie in eine Klinik. Ein solcher Fall ist hier der Anlass für die Verhandlung. (AZ. 1 BvL 1/24)
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss darüber entscheiden. Es geht um eine Frau mit Schizophrenie, die in einer Einrichtung lebt. Ihr Betreuer beantragte, sie auch dort zu behandeln und nicht im Krankenhaus, die zunächst zuständigen Gerichte stimmten aber nicht zu. Der BGH hält die zugrunde liegende Regelung für verfassungswidrig und fragte das Verfassungsgericht. Die Regelung ist inzwischen zwar außer Kraft, der BGH muss aber noch auf ihrer Grundlage entscheiden, ob Rechte der Frau verletzt wurden. Auch die Neuregelung sieht zudem die Behandlung in einer Klinik vor.