Vor fast zwei Jahren sorgten Baggerarbeiten an einem Bach in den Alpen für einen Umweltskandal. Bauern und Landratsamt machen sich gegenseitig verantwortlich. Nun haben die Strafrichter das Wort.
Nach den illegalen Baggerarbeiten im streng geschützten Rappenalptal bei Oberstdorf will das Landgericht Kempten ab Dienstag (9.00 Uhr) die strafrechtliche Verantwortung klären. In dem Prozess sind die beiden Alpmeister von zwei Alpgenossenschaften angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft den 59 und 64 Jahre alten Beschuldigten vorsätzliche Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und vorsätzliche Gewässerverunreinigung vor, den Angeklagten droht eine Haftstrafe.
Die Genossenschaften sind Grundstückseigentümer im Bereich des Rappenalpbachs, der im Herbst 2022 durch die Arbeiten massiv verändert wurde. Diese Bauarbeiten waren nach Ansicht der Behörden und auch der Verwaltungsgerichte nicht genehmigungsfähig, da das Gebiet als Naturschutzgebiet geschützt ist.
Hintergrund der Arbeiten waren Hochwasserschäden, die beseitigt werden sollten. Die beiden Angeklagten sollen deswegen im Herbst 2022 auf einer Länge von 1,6 Kilometern umfangreiche Baggerarbeiten an einem Wildbach veranlasst, den Rappenalpbach streckenweise kanalisiert und damit gegen eine Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu verstoßen haben. Die Kreisbehörde hatte zuvor gewisse Arbeiten entlang des Wildbachs erlaubt. Nach Bekanntwerden des Umweltskandals gab es gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen dem Amt und den Alpbauern.
Naturschützer verlangen weitere Renaturierungsarbeiten
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg hatten sich dann die Behörde und die Genossenschaften darauf geeinigt, die Renaturierung gemeinsam zu finanzieren. Das Gericht hatte Fehler auf beiden Seiten gesehen.
Der Bund Naturschutz in Bayern, der von einem „der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre“ spricht, hat darauf hingewiesen, dass die bisherigen Sanierungsarbeiten nicht ausreichten. Experten hatten erklärt, dass es Jahre dauern werde, bis sich Flora und Fauna im Rappenalptal wieder wie früher ansiedeln werden. Die Staatsanwaltschaft beziffert die Kosten für die Wiederherstellung des Wildbachs auf 860.000 Euro. Das Landgericht hat für den Strafprozess fünf Verhandlungstage geplant, ein Urteil könnte demnach am 9. August verkündet werden.