In der Corona-Zeit hat der Mediziner reihenweise Maskenbefreiungsatteste ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu haben. Gegen das Urteil für den Arzt waren Berufungen eingelegt worden.
Die Bewährungsstrafe für einen Arzt aus dem oberbayerischen Kaufering wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ist rechtskräftig. Er war im November 2023 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die gegen das Urteil gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Augsburg seien zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Augsburg mit. Der 61 Jahre alte Mediziner stehe nun unter Bewährung.
Der Arzt hat laut Urteil in der Corona-Zeit in 112 Fällen Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu haben. Für ein Attest mussten sie 17 Euro zahlen. Zwei Praxismitarbeiterinnen sollen die Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann verlangt. Die Ermittler gingen davon aus, dass er insgesamt mehr als 4000 falschen Bescheinigungen verteilt hat. Nur ein Teil davon wurde in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für den Arzt verlangt, maximal aber eine zur Bewährung aussetzbare Strafe.