Er muss lange ins Gefängnis. Für eine Tat bei einer Feier unter Kolleginnen und Kollegen in Bielefeld. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April die Tat bereits gestanden.
Unbewegt und mit gesenktem Blick hört der 21-jährige Angeklagte heute das Urteil am Landgericht Bielefeld. Der Sanitäter hatte an einem früheren Prozesstag in nicht öffentlicher Verhandlung gestanden, eine Kollegin mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Das Gericht wertete das als heimtückischen Mord, weil seine Kollegin keine Chance zur Gegenwehr hatte und nicht mit so einer Attacke rechnen konnte. Jetzt soll der Sanitäter für 13 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an.
Der Angeklagte verübte die Tat während einer Party im Bielefelder Stadtteil Senne. Ein Kollege feierte am 28. Oktober 2023 eine Einweihungsparty. Die Stimmung war gelöst, ausgelassen und fröhlich. Während der Feier flirtete der 21-jährige Deutsche mit der Kollegin, die ihn aber zurückwies. Daraufhin schlug er die junge Frau mehrmals heftig mit einem Stofftier. Sie wies den Angeklagten vor Kollegen deutlich zurecht. Gerade diese Demütigung vor Zeugen war nach Auffassung des Gerichts der alleinige Beweggrund, die junge Frau umzubringen. Dass er den Tötungsvorsatz zu diesem Zeitpunkt fasste, hatte der Angeklagte selbst zugegeben. Dann, so das Gericht, ging der Angeklagte zielgerichtet und systematisch vor, um seinen Vorsatz umzusetzen.
Küchenmesser unter Jacke verborgen
Er nahm während der Party ein Küchenmesser an sich, verbarg es unter seiner Jacke und löste die 21-Jährige aus einem Kreis von Freunden, um noch einmal mit ihr zu reden. Beide gingen ein paar Meter bis zu einer unbeleuchteten Stelle, wo der Angeklagte unvermittelt das Messer zog und seiner Kollegin links in den Hals stach. Die ging schwer verletzt zu Boden. Dort stach der Angeklagte noch mehrfach auf sie ein.
Erst als Nachbarn – durch einen Schrei aufmerksam geworden – auf ihn zuliefen, flüchtete der zum Tatzeitpunkt noch 20-Jährige zu Fuß nach Hause und legte sich schlafen. Wenig später nahm die Polizei ihn fest. Seine Kollegin starb an den schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Heimtückischer Mord
Für die Jugendstrafkammer war das heimtückischer Mord, begangenen aus niedrigen Beweggründen. Denn die Demütigung stand in keinem Verhältnis zu der Tat. Das Gericht wandte zwar aufgrund von Reifeverzögerungen Jugendrecht an, ging aber über die Höchststrafe von zehn Jahren hinaus, weil es die besondere Schwere der Schuld feststellte. Er habe zwei Mordmerkmale verwirklicht, eine große kriminelle Energie an den Tag gelegt, konsequent und zielgerichtet seine Tötungsabsicht umgesetzt, sagte das Gericht in der Urteilsbegründung.
13 Jahre hielt das Gericht für angemessen, um erzieherisch auf ihn einzuwirken. Er habe noch einen langen Weg vor sich, meinte der Vorsitzende. Der wandte sich am Schluss der Urteilsverkündung an die Schwester der Getöteten. Denn sie habe durch ihre Erklärung nach den Plädoyers ein Bild der 21-Jährigen gezeichnet, das die Richter „tief bewegt“ habe. Aber auch dieser Teil, wie die Aussage des Angeklagten, fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Verteidigung, die eine achtjährige Jugendstrafe gefordert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen.