Fast genau zwei Jahre ist es her, dass Hannover 96 seinen Geschäftsführer Martin Kind abberief – bislang ohne Erfolg. Zwei Gerichte stellten sich schon auf seine Seite. Am Dienstag urteilt der BGH.
Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 will der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag um 11.00 Uhr seine Entscheidung verkünden. Vor fast genau zwei Jahren hatte die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. Kind als Chef des Profifußball-Bereichs und Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abgesetzt. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten.
Gegen die Abberufung konnte Kind sich bislang erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle wehren, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Demnach kann ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat dem zustimmt. In diesem Gremium sitzen wiederum je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.
Am höchsten deutschen Zivilgericht könnte es nun aber anders ausgehen. Der Karlsruher Senat deutete zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Juni an, dass er die Einschätzung der Vorinstanzen womöglich nicht teilt. Dass die Abberufung nichtig war, sei zweifelhaft. Zum Ende sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die anstehende Entscheidung, er wolle im Genre bleiben: „Es wird kein Unentschieden geben“.