Ein 55-Jähriger stirbt im Bahnhofsgebäude – ein junger Mann soll ihn eine Treppe hinuntergestoßen haben. Der Verdächtige wurde nur wenige Stunden zuvor aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Ein 55 Jahre alter Mann ist im Bahnhof Uelzen in Niedersachsen Opfer einer Gewalttat geworden. Die Polizei nahm in der Nacht zu heute einen 18-Jährigen fest, der den 55-Jährigen gestoßen oder getreten haben soll, sodass der Ältere mehrere Stufen eine Treppe hinunterstürzte. Der Mann aus Lüneburg erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und starb trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen noch am Tatort.
Der mutmaßliche Täter flüchtete, wie Zeugen beobachteten, und wurde wenig später von Bundespolizisten im Bereich des Bahnhofs gefasst. Es handele sich um einen jungen Marokkaner, der in einer Unterkunft für Asylbewerber in Uelzen gewohnt habe, sagte ein Polizeisprecher. Gegen den 18-Jährigen werde wegen Totschlags ermittelt. Voraussichtlich morgen werde er einem Haftrichter vorgeführt.
Nach den bisherigen Ermittlungen kannten sich der mutmaßliche Täter und der 55-Jährige zuvor nicht. Ob ein Streit dem Treppenstoß vorangegangen sei, sei unklar. Die Arbeiten der Kriminalpolizei am Tatort begannen noch in der Nacht. Parallel wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg und einem Bereitschaftsrichter eine Blutentnahme bei dem 18-Jährigen veranlasst. Dem Polizeisprecher zufolge stand er möglicherweise unter Drogeneinfluss.
Der junge Mann war nur viereinhalb Stunden vor der Tötung des 55-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Gestern war er am Mittag und Nachmittag wegen eines Taschendiebstahls und einer Körperverletzung aufgefallen. Am Zentralen Busbahnhof von Uelzen soll der 18-Jährige einem 31-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. In diesem Fall ermitteln die Beamten wegen einfacher Körperverletzung.
Das Polizeigewahrsam zur Verhinderung weiterer Straftaten sei beendet worden, nachdem die Geschäfte geschlossen hätten, erläuterte der Polizeisprecher. Grundsätzlich müssen Menschen spätestens nach 24 Stunden aus dem Polizeigewahrsam entlassen oder – bei Straftaten – einem Richter vorgeführt werden.