Kirche: Katholische Bistümer ohne Obergrenze bei Entschädigungen

Soll die Höhe der Entschädigungen für Missbrauchsbetroffene gedeckelt werden? Ein Fall aus dem Bistum Augsburg sorgte zu Beginn des Jahres für Diskussionen. Wie die Bistümer dies derzeit handhaben.

Die katholischen Bistümer in Deutschland setzen sich laut einer Umfrage der „Augsburger Allgemeinen“ derzeit keine Obergrenze bei Entschädigungszahlungen an Betroffene von Missbrauch. In einzelnen Diözesen werden vor hohen Zahlungen allerdings individuelle Gutachten erstellt, wie aus der Umfrage bei allen 27 Bistümern und Erzbistümern demnach hervorgeht. 

Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zu Beginn des Jahres eine Debatte über die Entschädigungshöhe an Missbrauchsbetroffene angestoßen. Auslöser war eine zunächst blockierte Zahlung an einen Betroffenen sexueller Gewalt. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hatte 150.000 Euro Entschädigung festgelegt, was zunächst nicht gezahlt wurde. Ein Bistumssprecher erklärte dies damit, dass das Verfahren aus Sicht der katholischen Diözese noch nicht abgeschlossen sei.

Das Bistum zahlte die Summe nach heftiger Kritik schließlich, betonte allerdings, dass die grundsätzliche Thematik der festgesetzten Leistungshöhen von der Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutiert werden müsse.

Nun teilte das Augsburger Bistum der Zeitung mit: „Betraglich bestimmte Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg bislang nicht festgelegt.“ Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen gefolgt. Derzeit gebe es auch keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu bestimmen. Ähnlich äußerte sich das Bistum Eichstätt.

Die Bistümer Limburg und Trier teilten wiederum mit, in Einzelfällen könne es sein, dass zur Plausibilisierung Gutachten erbeten würden. „Wenn wir Zweifel an der Plausibilität haben oder diese verneinen, lassen wir das Ganze extern überprüfen“, hieß es auch vom Bistum Regensburg.