Ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent an schwerbehinderte Menschen vergeben werden. Im Landesdienst wird die Quote aber nicht erreicht. Und das wird teuer.
Das Land Sachsen-Anhalt beschäftigt zu wenige schwerbehinderte Menschen und muss erneut eine Abgabe zahlen. Wie das Sozialministerium auf eine Kleine Anfrage der Linken mitteilte, lag die durchschnittliche Beschäftigung über alle Behörden im Land im vergangenen Jahr bei 4,17 Prozent. Arbeitgeber ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Wie aus der Anfrage hervorgeht, muss Sachsen-Anhalt mehr als 696.000 Euro als Ausgleich zahlen. Vor fünf Jahren waren es noch 181.000 Euro.
Kleine Anfrage Linke