Intime Beziehungen im Maßregelvollzug können vorkommen – am Standort Bad Rehburg sollen eine Mitarbeiterin und ein Straftäter nun ein Kind haben. Die Frage ist: Hat sich die Frau strafbar gemacht?
Eine Mitarbeiterin des Maßregelvollzugs in Bad Rehburg im Landkreis Nienburg soll eine verbotene Liebesbeziehung mit einem Straftäter gehabt und von ihm ein Kind bekommen haben. Aus der Beziehung sei ein Kind hervorgegangen, den Fall könne er bestätigen, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Zuvor hatte die Tageszeitung „Die Harke“ berichtet. Liebesbeziehungen zwischen Mitarbeiterinnen und Insassen des Maßregelvollzugs sind nicht erlaubt – kommen aber gelegentlich vor.
Das Maßregelvollzugszentrum in Bad Rehburg, einem Ortsteil von Rehburg-Loccum, prüfe derzeit, was vorgefallen sei und welche Folgen der Fall haben könne, sagte der Ministeriumssprecher. Bislang seien die Konsequenzen, ob strafrechtlich oder arbeitsrechtlich, noch unklar. Die Mitarbeiterin könnte sich strafbar gemacht haben, weil es sich bei dem Patienten um einen Schutzbefohlenen der Frau handelte. Das Kind – ein Junge – soll dem Bericht zufolge schon im vergangenen Jahr zur Welt gekommen sein.
Drei Verdachtsfälle intimer Beziehungen
Der Fall sei noch „relativ offen“, erklärte der Sprecher. Zu möglichen Konsequenzen für die Frau äußerte er sich nicht, auch nicht zu der Frage, ob sie noch im Dienst oder freigestellt sei. Laut Ministerium gab es in Bad Rehburg seit 2010 drei Verdachtsfälle intimer Beziehungen zwischen Mitarbeiterinnen und Patienten. Diese Fälle hätten sich aber nicht aufklären lassen, betonte er.
Bad Rehburg ist einer von drei Standorten des Maßregelvollzugs in Niedersachsen zur Therapie alkoholkranker, drogenabhängiger oder psychisch kranker Straftäter. Die weiteren Standorte sind Moringen (Landkreis Northeim) und Brauel (Landkreis Rotenburg).