In einem internen Blogbeitrag stimmt Innenminister Reul auf den neuen Polizeibeauftragten ein: Er wird aus seiner Sicht nicht viele Beschwerden bekommen und soll weniger Befugnisse als woanders haben.
Der geplante Polizeibeauftragte beim Landtag wird aus Sicht von Innenminister Herbert Reul (CDU) wenige Fälle auf den Tisch bekommen. Mit Blick auf die bisher geringe Quote von berechtigten Beschwerden nach Polizeieinsätzen schrieb Reul im polizeiinternen „Ministerblog“: „Unter uns: Deswegen rechne ich damit, dass die Arbeit des Polizeibeauftragten eher einen Nachweis für Ihre gute Arbeit erbringen und das Vertrauen in die Polizei NRW weiter stärken wird.“
Das Gesetz für den unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag hatten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen vor wenigen Tagen im Plenum eingebracht. Bei Beschwerden oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Polizei damit künftig auch im bevölkerungsreichsten Bundesland an eine besondere Instanz wenden.
Bislang gibt es einen Polizeibeauftragten, der beim Innenministerium angesiedelt ist. An den können sich Bürger bereits wenden, wenn sie aus ihrer Sicht Ärger mit Einsatzkräften hatten. In seinem internen Blog-Beitrag, der der dpa vorliegt, zitiert Reul den jüngsten Beschwerdebericht des jetzigen Polizeibeauftragten: „Im Jahr 2022 gingen dort lediglich rund 4.700 Beschwerden ein – ca. 550 davon wurden als teilweise berechtigt oder berechtigt eingeordnet. Bei über 5 Millionen Einsätzen in 2022 reden wir hier also über berechtige Kritik in 0,01% der Fälle. Und die werden systematisch aufgearbeitet.“
CDU und Grüne hatten die Einsetzung des Beauftragten beim Landtag in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Vor allem für die Grünen war das ein Herzensanliegen. Bis der Beauftragte tatsächlich vom Landtag gewählt wird und die Arbeit aufnimmt, werden noch einige Monate vergehen. Das Gesetz wird wohl gegen Ende des Jahres nach einer Sachverständigen-Anhörung verabschiedet.
Reul betonte in seinem Blog mit Verweis auf den Bund und andere Länder: „Dinge, die gut waren, wurden in Nordrhein-Westfalen übernommen – aber es wurde nicht einfach abgekupfert.“ Ihm sei besonders wichtig, dass der nordrhein-westfälische Polizeibeauftragte „deutlich weniger Befugnisse hat als beispielsweise der im Bund.“
Der NRW-Beauftragte dürfe zum Beispiel nicht ohne Anmeldung Dienststellen der Polizei betreten, um eigene Ermittlungen durchzuführen. Und: „Anders als beim Bundespolizeibeauftragten wird die Einsichtnahme in Personalakten für den nordrhein-westfälischen Polizeibeauftragten tabu sein“, so Reul.