Fahrlässige Tötung: Urteil nach Autounfall mit getötetem Kleinkind

Ein einjähriges Kind stirbt bei einem Auffahrunfall. Die Unfallverursacherin wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Gerichtsaal fließen viele Tränen.

Im Prozess um einen Autounfall mit einem getöteten einjährigen Kind ist die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie erhalte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 60 Euro, sagte die Richterin am Amtsgericht Trier. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn sie an dem Tag, an dem wegen Nebels und tiefstehender Sonne schlechte Sicht herrschte, ihr Tempo gedrosselt hätte. Ihre Verletzung der Sorgfaltspflicht hätte zu dem „dramatischen Unglück“ geführt.

Die 28-Jährige hatte eingeräumt, im Februar 2023 mit ihrem Kleintransporter auf der Autobahn 1 bei Mehring (Kreis Trier-Saarburg) auf ein vor ihr fahrendes Fahrzeug aufgefahren zu sein, das verkehrsbedingt abbremsen musste. Dabei war ein einjähriger Junge, der in einem Kindersitz auf der Rückbank gesessen hatte, so schwer am Kopf verletzt worden, dass er wenige Stunden später im Krankenhaus starb.

 „Ich kann gar nicht sagen, wie leid mir das tut“

„Die Sonne hat so tief gestanden und dann hat es geknallt“, sagte die gelernte Bürokauffrau. „Ich habe gefühlt gar nichts mehr gesehen.“ An den Unfall selbst erinnere sie sich nicht mehr, sagte sie immer wieder unter Tränen. „Ich kann gar nicht sagen, wie leid mir das tut. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Ich wünschte, ich könnte den Moment rückgängig machen.“ 

Mit dem Urteil folgte die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Im Prozess habe sich der Anklagevorwurf „vollumfänglich bestätigt“, sagte Staatsanwältin Jennifer Schneider. Ob die junge Frau vor dem Unfall nach einer Wasserflasche im Fußraum im Beifahrerbereich gegriffen habe – wie es anfangs im Raum stand -, habe man nicht feststellen könne. Fakt sei aber, dass die 28-Jährige wegen der schlechten Sicht langsamer und aufmerksamer hätte fahren müssen.

Mehrere Zeugen berichteten ebenfalls von der Sonne, die sie an diesem Tag an der ansteigenden Mehringer Höhe geblendet habe. „Man hat nichts gesehen“, sagte ein Autofahrer, der an dem Tag vor dem Auto fuhr, in dem das Kind tödlich verletzt wurde. Kurz vor der Unfallstelle sei es zudem stark nebelig gewesen, sagte ein anderer. Ein Polizist sagte auch, die Sicht sei sehr stark eingeschränkt gewesen. 

Unfall war laut Gutachter vermeidbar

Nach Angaben eines Unfallgutachters wäre die Kollision „bei aufmerksamer Fahrt und rechtzeitiger Reaktion“ vermeidbar gewesen. Zudem hätte die Angeklagte bei den Sichtverhältnissen ihre Geschwindigkeit drosseln müssen, sagte er. Laut Gutachten sei die Frau mit etwa Tempo 75 in dem Baustellenbereich unterwegs gewesen. Eine tiefstehende Sonne zu dem Zeitpunkt bestätigte der Experte.

Der Verteidiger der Angeklagten hatte das Gericht um eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gebeten. Darüber gilt man als vorbestraft. „Wir reden hier von einem Unglück, das niemand rückgängig machen kann und das die Angeklagte ein Leben lang begleiten wird“, sagte Verteidiger Bernward Wittschier. Sie sei über ein Jahr arbeitsunfähig gewesen und bis heute in psychologischer Behandlung. 

„Für alle Beteiligten ein großes Unglück“

Auch die Eltern des getöteten Kindes befinden sich laut des Vertreters der Nebenklage weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung. Auch sie seien zeitweise arbeitsunfähig gewesen, sagte Anwalt Roland Krawczyk. 

„Für allen Beteiligten war der Unfall ein großes Unglück“, meinte die Amtsrichterin in ihrem Urteil. Sie hoffe, dass man irgendwann wieder nach vorn schauen könne. „Den Verlust kann man mit einer Strafe nicht wiedergutmachen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.