Vor allem beim Entzug des Sorgerechts übernimmt häufig das Jugendamt die Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen. Diese Zahl ist jetzt wieder angestiegen.
Die Jugendämter in Sachsen haben im vergangenen Jahr wieder mehr Vormundschaften für Kinder und Jugendliche übernommen als in den Vorjahren. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, übernahmen 2023 die Jugendämter 3.813 Vormundschaften. Lediglich in den Jahren 2016 und 2017 lag die Zahl der Vormundschaften mit 4.424, beziehungsweise 3.816 noch höher. Zu einer Vormundschaft kommt es, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht berechtigt sind, sich um Minderjährige zu sorgen. Der Großteil der Vormundschaften wurde nach Entzug der elterlichen Sorge übernommen. In weniger Fällen (267) gab es eine Vormundschaft nach der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei der Freigabe eines Kindes zur Adoption.