Seit dem 1. Juli können überall in Deutschland Anbauvereinigungen Anträge stellen, um gemeinsam Cannabis anzubauen. In Sachsen-Anhalt verzögert sich die Antragstellung aber noch.
Bei der Beantragung von Cannabis-Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt kommt es noch zu Verzögerungen. Eigentlich können Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis starten zu dürfen. Die entsprechende Verordnung müsse aber erst noch veröffentlicht werden, damit sie in Kraft trete, teilte eine Sprecherin des Sozial- und Gesundheitsministeriums mit. Bis dahin würden Anträge und Anfragen zwar entgegengenommen, aber noch nicht gesichtet.
Ende Juni hatte die Landesregierung entschieden, dass in Sachsen-Anhalt das Landesamt für Verbraucherschutz für die behördlichen Genehmigungen und die Überwachung der Cannabis-Clubs zuständig ist. Da die Verordnung aber bisher nicht veröffentlicht worden sei, sei das Landesamt bislang nicht offiziell mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt worden, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Gesundheitsministerium rechnet mit geringem Interesse
In anderen Bundesländern sind bereits die ersten Anträge für Anbauvereinigungen eingegangen. In Niedersachsen sind es nach Angaben der dortigen Behörden 16 Vereinigungen, in Hamburg fünf, in Rheinland-Pfalz vier. In Sachsen-Anhalt rechnet das Gesundheitsministerium ebenfalls mit einer einstelligen Anzahl von Anträgen.