Zwar gilt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Im Grundgesetz sucht man sie aber vergebens. Verbände meinen: Das sollte sich ändern.
Der Kinderschutzbund seine Forderung erneuert, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten. „Dies fordern wir bereits seit vielen Jahren, doch es passiert nichts“, kritisierte die Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Niedersachsen, Daniela Rump, anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes. Rechte von Kindern und Jugendlichen würden bei wichtigen Entscheidungen weiterhin vernachlässigt. Dabei gelte die UN-Kinderrechtskonvention bereits seit 1992 in Deutschland.
„Kinder brauchen andere Rechte als Erwachsene“, sagte Rump. Sie benötigten einen besonderen Schutz und gesonderte Rechte, zum Schutz vor Armut, Benachteiligung oder Gewalt, argumentierte sie. Die Aufnahme von Kinderrechten sei als klares Signal für die Bedeutung von Kindern, Jugendlichen und ihren Bedürfnissen längst überfällig. Zudem würde dieser Schritt Kinderrechten mehr Gewicht verleihen, da sie einklagbar wären. Gesellschaft und Politik stünden stärker in der Verantwortung, sie zu achten.
Rump betonte zudem: „Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern.“ Im Gegenteil würden Eltern bessere Möglichkeiten erhalten, um die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen.
Die Forderung nach der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz gibt es seit Langem von vielen Seiten. Auch die Ampel-Regierung hat sich dies in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Verhandlungen über einen Vorstoß der Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD waren 2021 gescheitert. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Der Vorsitzende von Unicef Deutschland, Georg Graf Waldersee, beklagte, dass mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention noch immer zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten wüssten. Eine Aufnahme in das Grundgesetz könne das ändern. Es wäre zudem ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten abzubauen, sagte die Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind, Sabine Walper.