Hat der Finanzminister unbequeme Sparmaßnahmen trotz mehrfacher Nachfragen von Abgeordneten verschwiegen? Marcus Optendrenk bestreitet das.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wehrt sich gegen Oppositionsvorwürfe, wonach er das Parlament nicht wahrheitsgemäß und umfassend über alle geplanten Sparmaßnahmen informiert hat. In einer Sondersitzung des Finanzausschusses in der parlamentarischen Sommerpause hielten SPD und FDP ihm vor, den Landtag – trotz mehrfacher Nachfragen – vor allem über einen Spar-Erlass vom Mai nicht korrekt unterrichtet zu haben. Stattdessen habe er Widersprüche und Unklarheit verbreitet, kritisierte der SPD-Abgeordnete Alexander Baer am Dienstag.
Der Finanzminister entgegnete, tatsächlich habe es sich um einen regierungsinternen Erlass gehandelt, der den vom Landeskabinett beschlossenen sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln konkretisiert habe. Das Parlament habe aber keinen Anspruch, sämtliche Dokumente der Regierung vorgelegt zu bekommen. Laut einem Urteil des Landesverfassungsgerichts sei „das Mitregieren des Parlaments im Haushaltsvollzug nicht zulässig“.
Der Erlass beinhalte unter anderem, dass generell nur noch 50 Prozent der sogenannten Verpflichtungsermächtigungen für spätere Haushaltsjahre freigegeben werden sollen – mit Ausnahme zentraler Investitionsbereiche wie Verkehrs- und Krankenhausinfrastruktur und dem technischen Gewässerschutz. Darüber hinaus soll jede zweite frei werdende Stelle im Bereich der Ministerien bis Jahresende erst einmal nicht neu besetzt werden.
„Außerdem haben wir verabredet, dass wir Ausgabenstandards und Kostenstandards bei großen Bauprojekten für die Zukunft überprüfen“, erläuterte Optendrenk. „Auch damit wollen wir ein gutes Vorbild dafür sein, dass wir nicht erst an anderen Stellen sparen oder neue Schulden machen, sondern zunächst – auch wenn es schwierig ist – bei uns selbst anfangen.“