Bevölkerungszahl: Hessen erwartet nach neuen Zensus-Zahlen Mindereinnahmen

Es leben weniger Menschen in Hessen als angenommen. Dieses aktuelle Zensus-Ergebnis hat Auswirkungen auf die Finanzen.

Für das Land Hessen führen die Ergebnisse des Zensus 2022 mit einer geringeren Bevölkerungszahl als angenommen zu spürbaren Steuermindereinnahmen. Das Finanzministerium in Wiesbaden rechnet mit einem Minus im „unteren dreistelligen Millionenbereich“, wie ein Sprecher auf dpa-Anfrage mitteilte. Die Mindereinnahmen ließen sich gegenwärtig nur grob einschätzen, da die aktuellen Bevölkerungszahlen bisher nicht auf Basis des aktuellen Zensus 2022 fortgeschrieben worden seien.

Dieser hatte ergeben, dass die hessische Bevölkerung in den vergangenen Jahren weniger stark gewachsen war als gedacht. In Hessen haben demnach zum Stichtag 15. Mai 2022 rund 6,21 Millionen Menschen gelebt. Die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus aus dem Jahr 2011 war bisher von 6,37 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Hessen ausgegangen (Stand: 30. Juni 2022).

Auf Hessen kommen Nachzahlungen bei Länderfinanzausgleich zu

Mit Blick auf die Jahre 2022 und 2023 werden auf Hessen Nachzahlungen über den bundesstaatlichen Finanzausgleich zukommen, erläuterte der Ministeriumssprecher. Wann diese fällig werden, sei noch offen.

Mit Blick auf den Landeshaushalt gab der Sprecher zu Bedenken, dass bereits die Mai-Steuerschätzung in diesem Jahr erhebliche Mindereinnahmen erbracht habe. „Die Auswirkungen des Zensus führen nunmehr zu weiteren Steuerausfällen. Sie erhöhen damit perspektivisch den bestehenden Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt.“

Die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigten, dass sich die Einwohnerzahlen über alle Kommunen hinweg verringert hätten, ergänzte der Sprecher. Inwiefern und in welchem Umfang sich dies auf den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auswirke, lasse sich zurzeit noch nicht beziffern. Die jetzt vorgelegten Zensus-Ergebnisse würden erst für das Jahr 2026 relevant. Die Einwohnerzahlen der Kommunen sind eine zentrale Grundlage bei der Berechnung der allgemeinen Zuweisungen im KFA, der sogenannten Schlüsselzuweisungen.