Nicht alle Begriffe aus der Geschichte gefallen heutzutage noch allen Menschen. Auch um Straßennamen wird gestritten. Wenn Gerichte eingeschaltet werden, kann so ein Streit über Jahre gehen.
Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte steht auch ein Jahr nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht an. Weiterhin liegt das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht. Wann eine Entscheidung zu erwarten ist, könne man nicht sagen, so das Gericht. Daher trägt die Straße nahe dem Regierungsviertel weiterhin den Namen Mohrenstraße.
Der von den Grünen geführte Berliner Bezirk Mitte will die Mohrenstraße schon länger umbenennen, weil er den Namen wegen des Begriffs „Mohr“ für problematisch oder rassistisch hält. Der ausgewählte neue Name lautet Anton-Wilhelm-Amo-Straße, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin.
Anwohner klagten gegen die geplante Umbenennung, das Verwaltungsgericht wies die Klagen im Juli 2023 zurück. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, weil mindestens ein Anwohner eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragte. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgewiesen, wird die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig und die Straße wird umbenannt. Wird die Berufung zugelassen, muss das OVG über die Sache entscheiden.
Die klagenden Anwohner hatten argumentiert, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte der Stadt und man müsse sie erklären. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage zurück, weil allein der Bezirk zuständig sei für Straßennamen.