In 75 Jahren Grundgesetz hat es immer wieder Diskussionen gegeben, was man an diesem verbessern könnte. So tauchen in der Verfassung Themen auf, an die man 1949 noch nicht denken konnte.
Mit einem Staatsakt zwischen Reichstagsgebäude und Kanzleramt feiern die Spitzen von Staat und Gesellschaft am Donnerstag (12.00 Uhr) das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Der 23. Mai 1949 markiert zugleich das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Erinnert werden soll auch an die Friedliche Revolution in der DDR, die sich in diesem Jahr zum 35. Mal jährt. Sie führte letztlich dazu, dass das anfangs nur für Westdeutschland geltende Grundgesetz zur Verfassung für ganz Deutschland wurde.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Staatsakt angeordnet hat, wird dabei die zentrale Rede halten. „Dieses Grundgesetz ist die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen“, schreibt Steinmeier auf seiner Internetseite. Aus seiner Sicht hat sich die Verfassung in den vergangenen 75 Jahren als stabil und anpassungsfähig erwiesen und zahlreiche Krisen und Herausforderungen gemeistert.
Änderungen am Grundgesetz seit 1949
Schon vor 75 Jahren wurde im Grundgesetz festgelegt, dass die wichtigsten Teile nicht geändert werden dürfen. Die Menschenwürde in Artikel eins, der Föderalismus sowie die Prinzipien von Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat in Artikel 20 sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt. Vieles andere wurde aber verändert – mit insgesamt 67 Änderungsgesetzen seit 1949. Ein Überblick in Fotos.