Seit dem 27. Juni ist das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Einem Verein zufolge stößt es bei vielen Türkinnen und Türken in der Region auf Interesse. Doch es gibt auch Kritik.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht stößt nach Angaben des Türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg (TBB) bei vielen Türkeistämmigen in der Region auf Interesse. Besonders attraktiv sei für viele die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, sagte Sprecher Safter Çınar der Deutschen Presse-Agentur. Wer deutscher Staatsbürger werden will, kann seinen türkischen Pass ab sofort behalten – das war zuvor nicht möglich. „Die alte Regelung hat viele davon abgehalten, sich zu bewerben“, sagte Çınar.
Einige Menschen hätten nun bereits Beratung beim TBB gesucht. „Die Menschen kommen vorbei oder rufen an, sagen kurz, wie ihre Situation ist und fragen nach, ob sie in die neue Regelung reinpassen.“
In Berlin leben nach Berechnungen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg fast 96.000 Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit, in Brandenburg knapp 6.000 (Stand Dezember 2023). Die Zahlen beruhen nach Angaben einer Sprecherin auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.
Anspruch auf Einbürgerung bereits nach fünf Jahren
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni in Kraft getreten. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren – vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job oder ehrenamtliches Engagement und gute Sprachkenntnisse.
Der TBB begrüßt die Verkürzung der Aufenthaltsdauer. Kritisch sieht der Verein laut Çınar allerdings, dass der Lebensunterhalt für die Einbürgerung grundsätzlich ohne Sozialleistungen gesichert sein muss. Bislang konnte von dieser Voraussetzung abgewichen werden, wenn jemand glaubhaft belegen konnte, dass er oder sie die Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht selbst zu vertreten hatte. Für Menschen, die unverschuldet arbeitslos werden, ist die neue Regelung Çınar zufolge ein Problem. „Ich meine, was sollen die Leute dafür, wenn der Betrieb schließt oder Leute entlässt?“
Ausnahme bei Sprachtests laut TBB kaum wirksam
Menschen, die einst als sogenannte Gastarbeiter in die Bundesrepublik beziehungsweise als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen waren, brauchen laut Gesetz für die Einbürgerung kein Sprachniveau B1 mehr. Bei ihnen und ihren Ehegatten soll es ausreichen, dass sie sich auf Deutsch verständigen können. Çınar findet die Ausnahme grundsätzlich richtig, hält sie aber für wenig wirksam. Es werde so getan, als beträfe das Hunderttausende Menschen in Deutschland, sagte der TBB-Sprecher. „Das ist nicht der Fall“, ist Çınar überzeugt. Für einige wenige Türkeistämmige in der Altersgruppe – also Menschen, die 65 und älter seien – sei eine Einbürgerung vielleicht noch interessant. Für viele sei das aber nicht mehr das Lebensziel, glaubt Çınar, sofern sie überhaupt noch in Deutschland wohnten und am Leben seien.