Am 1. Juli sollte es mit den Cannabis-Anbaugemeinschaften losgehen. Doch der Start in Berlin verzögert sich. Woran es in der Hauptstadt hakt.
Einen Antrag zur Gründung einer Cannabis-Anbaugemeinschaft zu stellen, scheint in Berlin nach wie vor kaum möglich. Theoretisch können Interessierte eine entsprechende Lizenz ab dem 1. Juli bei den Berliner Bezirksämtern beantragen. Ab dann können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern laut Bundesgesetz an den Start gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Weil es in der Hauptstadt aber immer noch keine Verordnung gibt, sind die Bezirke praktisch nicht in der Lage, mögliche Anträge zu bearbeiten, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.
„Wir haben kein Personal, was im Augenblick zusätzlich diese Aufgabe leisten könnte“, sagte der Stadtrat für Jugend und Gesundheit von Charlottenburg-Wilmersdorf, Detlef Wagner (CDU). „Wir sind alle nicht begeistert, dass ein Gesetz eingeführt worden ist, ohne sich Gedanken über den eigentlichen ersten Schritt zu machen. Nämlich wer die Kontrolle übernehmen soll.“
Fehlende Verordnung erschwert Umsetzung
Eine Verordnung, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, gibt es in Berlin im Gegensatz zu anderen Bundesländern bislang nicht. Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April und der Regelung für die Anbauvereinigungen sei zu kurz und angesichts der völlig neuen Aufgaben „mehr als ambitioniert“, sagte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung.
So lange es keine Verordnung gibt, liegt die sogenannte Auffangzuständigkeit laut Gesundheitsverwaltung bei den Bezirken. Geplant sei, dass die Bezirke auch in Zukunft zuständig seien. Cannabis Clubs werde empfohlen, den Antrag dort zu stellen, wo die Anbauvereinigungen ihren Sitz hätten beziehungsweise ihn planten, sagte die Sprecherin. Die Bezirke wurden ihren Angaben zufolge im Mai erstmals darüber informiert, dass geplant sei, sie in die Umsetzung einzubinden.
Bezirke fühlen sich allein gelassen
Die Lichtenberger Bezirksstadträtin Filiz Keküllüoğlu (Grüne) allerdings teilte mit: „Wie alle anderen Bezirke wurden auch wir von der unangekündigten Zuständigkeitszuweisung kurz vor Inkrafttreten der Regelungen zum 01.07. überrascht.“ Die Auffangszuständigkeit der Bezirke erschließe sich ihr nicht. Die Gesundheitsverwaltung lasse die Bezirke mit allen offene Fragen allein, kritisierte Keküllüoğlu. „Es braucht eine rechtssichere Umsetzung für die Anbauclubs, das Vorgehen des Senats führt genau zum Gegenteil.“ Bis Klarheit herrsche, werde der Bezirk alle eingehenden Anträge sammeln, sagte sie.
Die anderen Bezirke äußern sich ähnlich. Das Bezirksamt Mitte etwa teilte mit, die finale Verordnung abzuwarten und derzeit keine Anträge zu bearbeiten. Auch Reinickendorf und Neukölln wollen keine Vorkehrungen treffen, solange die tatsächliche Zuständigkeit nicht geklärt ist. Es gebe keine Regelungen zu einer einheitlichen Handhabung der Tatbestände, keine Verabredung zu den zuständigen Ämtern und keine personelle Unterstützung für die Umsetzung eines komplett neuen Gesetzes, erklärte ein Sprecher der Neuköllner Behörde.
Kaum Anträge eingegangen
Der Verband Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD) hatte die unklare Lage in Berlin Anfang der Woche scharf kritisiert und die Übergangslösung als unausgereift bezeichnet. Nach Angaben von Vorständin Jana Halbreiter zog der Verein „Green Social Club“ deswegen bereits vor einigen Wochen mit seinem Satzungssitz von Berlin nach Brandenburg, um eine reale Chance auf eine zeitnahe Erlaubniserteilung zu haben.
So gut wie alle Bezirke in Berlin teilten auf Anfrage mit, diese Woche keine Anträge zur Gründung einer Anbaugemeinschaft erhalten zu haben. In Neukölln ist den Kenntnissen des Sprechers zufolge ein Antrag eingegangen. In Steglitz-Zehlendorf habe sich ein Verband nach notwendigen Schritten erkundigt, hieß es. In Friedrichshain-Kreuzberg gab es laut einer Sprecherin einzelne Anfragen.