In den vergangenen Monaten gingen in Deutschland so viele Balkonkraftwerke in Betrieb wie nie zuvor. Ein neues Gesetz soll den Siegeszug der kleinen Solaranlagen weiter vorantreiben.
Der Bundestag erleichtert Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken. Mit einem am Abend verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Durch die Gesetzesnovelle wird es außerdem vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Beschlussempfehlung mit Änderungen abgelehnter Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion