Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern. Das ist nun auch gesetzlich besiegelt.
Der nordrhein-westfälische Landtag gibt den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Städte und Gemeinden können künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer festlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen wurde in namentlicher Abstimmung in verabschiedet.
Mit der nun beschlossenen Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Die Kommunen können die Option nutzen, müssen aber nicht. Das unterstrich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) nochmals in der Plenardebatte. So können die Kommunen auch weiterhin einen einheitlichen Hebesatz für Grundstücke festlegen. Das Land führt als Argument für differenzierte Hebesätze die regionalen Unterschiede in NRW an. So sind Wohngrundstücke im Raum Köln oder Düsseldorf besonders teuer.
Massive Kritik an Landesplänen
Für das umstrittene Gesetz war auf Antrag der oppositionellen FDP eine dritte Lesung angesetzt worden. Normalerweise werden Gesetze bereits nach der zweiten Lesung verabschiedet. Die Liberalen übten wie auch Kommunalverbände massive Kritik an den Regierungsplänen zu den Hebesätzen.
Nach Ansicht der Kommunen sind differenzierte Hebesätze nicht rechtssicher. Die Werte könnten jedes Jahr aufs Neue in den Räten zur Diskussion stehen und regelmäßig Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern provozieren, befürchten sie.
Als Berechnungsgrundlage hatte die Finanzverwaltung NRW bereits Musterwerte für unterschiedliche Hebesätze für jede der 396 Kommunen veröffentlicht. Nach Berechnungen des Landes würden diese vorgeschlagenen Hebesätze die Grundsteuereinnahmen für die jeweilige Kommune stabil im Vergleich zum bisherigen Aufkommen halten.
Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt, das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Für die Menschen oder Unternehmen könnte die Grundsteuer aber auch steigen oder sinken.
6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet
Ab 1. Januar 2025 müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer nach einer grundlegend neuen Berechnung zahlen. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Allein in NRW müssen rund 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund vier Milliarden Euro neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, mit der sie etwa Schulen, Kindergärten, Straßen und Spielplätze finanzieren.