Die Landesregierung und der Städte- und Gemeindetag sehen Risiken für die Kommunen, sollte am umstrittenen Berechnungsmodell für die Grundsteuer etwas geändert werden. Andere haben das getan.
Die Regeln zur neuen Grundsteuer werden in Mecklenburg-Vorpommern trotz Kritik unter anderem vom Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) nicht geändert. Die Landesregierung und der Städte- und Gemeindetag erteilten Änderungswünschen eine Absage, wie aus einer Mitteilung des Finanzministeriums hervorgeht. MV folgt wie viele andere Länder dem Bundesmodell.
Keine systematische Verteuerung von Wohnhäusern
Nach Hinweisen aus der Landeshauptstadt Schwerin sei geprüft worden, ob die neue Grundsteuer, die ab 2025 gelten soll, das Wohnen systematisch verteuere und Eigentümer von Gewerbeimmobilien systematisch entlaste, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Untersuchungen vergleichbarer Grundstücke hätten dies nicht bestätigt.
Die Grundsteuerreform bilde die Immobilienmarktentwicklungen der letzten Jahrzehnte ab und orientiere sich an diesen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht so vorgegeben. Dabei könne es durchaus zu Verschiebungen kommen, sodass einige Eigentümer mehr als zuvor zahlen müssten und andere weniger, hieß es. „Verschiebungen sind sogar die zwingende Folge aus der Reform, denn damit sollen jahrzehntelange Wertverschiebungen und Ungerechtigkeiten beseitigt werden.“
Badenschier hatte nach der Auswertung erster Daten in der Landeshauptstadt im Frühjahr bemängelt, dass die Grundsteuer auf Wohnimmobilien infolge der Reform systematisch steige und jene auf Gewerbeimmobilien sinke. Der Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmen, ein Zusammenschluss sozial orientierter Vermieter, hatte ebenfalls diese Kritik geäußert. Andere Bundesländer hätten gegengesteuert, hieß es.
Das Finanzministerium argumentierte, dass eine Änderung der Regeln wie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen neue verfassungsrechtliche Risiken für die Kommunen bringen würde.
Regelung für Extremfälle
Wer findet, seine Immobilie sei viel zu hoch bewertet und er oder sie müsse in der Folge eine überhöhte Grundsteuer zahlen, soll jedoch die Chance bekommen, sich zu wehren. Mecklenburg-Vorpommern werde eine bundesweit abgestimmte Regelung für Extremfälle nutzen, hieß es vom Finanzministerium. Diese sehe vor, dass der festgestellte Grundsteuerwert den Marktwert nicht um 40 Prozent übersteigen darf.
„Sollte diese Grenze überschritten werden, wäre der durch einen Gutachter festgestellte Marktwert anzusetzen. Durch diese Regelung soll auch in Mecklenburg-Vorpommern eine übermäßige Besteuerung vermieden werden.“ Der Gutachter müsse vom Eigentümer beauftragt werden. Mit der Regelung beachtet MV eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Mai dieses Jahres.