In knapp vier Wochen will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition verkünden. Den Termin am am 30. Juli teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Unter anderem die Union und die Linke hatten sich an die Richterinnen und Richter gewandt. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Sie wehren sich gegen zwei Kernpunkte – die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate und die Streichung der Grundmandatsklausel. In Zukunft sollen die Sitze im Bundestag komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Bis zur Reform gab es Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.
Davon profitierte in der Vergangenheit oft die CSU. Bundesweit gerechnet holte sie wenige Zweitstimmen, dafür aber in Bayern fast alle Wahlkreise. Um die Sitzverteilung gerecht zu halten, bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate. So wurde der Bundestag immer größer – was die Reform nun stoppen soll. Sie deckelt die Zahl der Abgeordneten bei 630.
Die Linke zog nach der Bundestagswahl 2021 nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Diese sah bei einem Scheitern an der Fünfprozenthürde vor, dass eine Partei dennoch mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses ins Parlament kam, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewann. Die Klausel ist nach der Reform nun abgeschafft, die Fünfprozenthürde soll aber bleiben. Das sehen Linke und CSU als eine Verschärfung der Hürde.
Neben der bayerischen Landesregierung und der CSU, 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag, der Linkspartei und ihrer früheren Fraktion wandten sich Linken-Abgeordnete und mehr als 4000 Privatpersonen, gebündelt vom Verein Mehr Demokratie, an das Gericht. Nun soll das Urteil fallen – etwas mehr als ein Jahr vor dem voraussichtlichen Termin der nächsten Bundestagswahl.