Ein Mann nutzt einen begleiteten Ausgang aus der Sicherungsverwahrung zu seiner Mutter für die Flucht. Das hat nun Folgen auch für andere Insassen.
Ein verurteilter Straftäter aus der Berliner Sicherungsverwahrung ist weiter auf der Flucht. Die Fahndung nach dem 57-Jährigen sei bislang erfolglos geblieben, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Nach ihren Angaben hat der Vorfall Konsequenzen für andere Insassen der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Tegel: Ausgänge zu sozialen Kontakten gibt es vorläufig nicht. Bevor derartige Lockerungen gewährt würden, sollten Voraussetzungen und Abläufe überprüft werden, so Badenberg.
Toilettengang für Flucht genutzt
Der 57-Jährige nutzte am Samstag einen begleiteten Ausgang zu seiner Mutter in Neukölln, um zu fliehen. Er habe einen Gang zur Toilette und „einen Augenblick der Unachtsamkeit“ genutzt, um den zwei Justizbeamten zu entwischen, erklärte die Senatorin.
Der Mann wurde laut Justizverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt und hat die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Weil er weiter als gefährlich gilt, war er danach in die Sicherungsverwahrung gekommen.
Diese konnte der Straftäter laut Justizverwaltung regelmäßig verlassen. 42 Ausgänge seien unbeanstandet abgelaufen. Nun habe er sich vermutlich „spontan entschieden“, zu fliehen, so Badenberg.
Nach dem etwa 1,73 Meter großem Mann wird nun mit Foto gefahndet, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Dessen Gestalt wird als korpulent beschrieben. Der 57-Jährige habe eine Stirnglatze und mittellanges dünnes Haar, das im Nacken deutlich länger sei. Zudem habe er eine auffällige Tätowierung in Form eines Drachens an der Außenseite des linken Oberarms, hieß es.
Bereits der dritte Fall in diesem Jahr
Es war bereits das dritte Mal im laufenden Jahr, dass verurteilte Straftäter in Berlin einen Ausgang zur Flucht nutzten. Erst vor knapp zwei Wochen war ein zweifacher Mörder von seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haft nicht ins Gefängnis zurückgekehrt. Rund 54 Stunden später wurde er in Brandenburg in der Wohnung seines Halbbruders gefasst.
Für ihn seien sämtliche Lockerungen zurückgenommen worden, betonte Badenberg. Auch in seinem Fall sei die Flucht wahrscheinlich eine spontane Entscheidung gewesen.
Im Februar hatte ein 54-Jähriger aus der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel einen Ausgang zur Flucht genutzt. Er wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.