Corona-Hilfen: Falsche Angaben bei Corona-Pendlerzuschüssen für Ausländer

Während der Corona-Pandemie legte das Land MV ein Hilfsprogramm für Berufspendler aus dem Ausland auf. Dabei kam es offenbar zu Missbrauch.

Ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern sollen während der Corona-Pandemie ungerechtfertigt Pendlerzuschüsse vom Land bezogen haben. Bei Abfragen des deutschen Melderegisters fiel den Prüfern auf, dass viele der angeblichen Pendler gar keine waren, sondern ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten. Das geht aus dem gerade veröffentlichten Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes hervor.

Viele angebliche Berufspendler waren gar keine 

Der Rechnungshof prüfte nach eigenen Angaben bei 23 Unternehmen in MV die Verwendung und Abrechnung der Pendlerzuschüsse. Diese Firmen hatten den Angaben zufolge für 758 Beschäftigte knapp 1,8 Millionen Euro erhalten – rund 20 Prozent der vom Land insgesamt gezahlten Zuschüsse aus dem Programm. Das Ergebnis: „Die Zahlung von Pendlerzuschüssen für ausländische Beschäftigte während der Corona-Pandemie war bei über der Hälfte der geprüften Arbeitgeber nicht gerechtfertigt.“

Das Land hatte zur Aufrechterhaltung der Produktion jedem ausländischen Berufspendler in MV 65 Euro pro Tag gewährt und jedem Angehörigen 20 Euro. So sollten erhöhte Kosten der Betroffenen abgefedert werden, wenn sie infolge der Corona-Beschränkungen nicht zwischen zu Hause und ihrem Arbeitsplatz über die Grenze pendeln konnten. Sie mussten in MV übernachten.

Falsche Angaben zum Wohnsitz

Allerdings hat dem Rechnungshof zufolge rund jeder Fünfte der 541 überprüften ausländischen Beschäftigten in den 23 Unternehmen bei den Angaben zum Wohnsitz verschwiegen, dass er oder sie teilweise seit Jahren mit ihren Familien in Deutschland lebte. „Diese Beschäftigten haben 353 000 Euro zulasten des Landes erhalten“, schreiben die Prüfer.

Land soll zu viel gezahlte Hilfen zurückfordern

Der Rechnungshof hält die Rückforderung der ungerechtfertigt gezahlten Hilfen durch die Bewilligungsbehörde für unumgänglich. „Sie wird auch zu prüfen haben, inwieweit die unwahren Angaben zum Pendlerstatus den Verdacht des Subventionsbetrugs begründen.“