Die Arbeitskämpfe der Lokführer-Gewerkschaft bei der Bahn mit ihren heftigen Auswirkungen haben eine Debatte über das Streikrecht ausgelöst. Die FDP schlägt nun Änderungen vor.
Die FDP-Fraktion im Bundestag will das Streikrecht in Branchen der sogenannten kritischen Infrastruktur einschränken. Aus Erfahrung mit den Streiks der Lokführergewerkschaft GDL Anfang 2024 fordern die Liberalen eine Reihe gesetzlicher Auflagen für Gewerkschaften. Gelten sollen die für das „Transport- und Verkehrswesen, die Gesundheits- und Sozialversorgung, Kindertageseinrichtungen, die Energieversorgung, den Brand- und Zivilschutz und die Siedlungsabfallentsorgung“, wie aus einem Positionspapier hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hat die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
Streiks sollen hier künftig mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Ein Notbetrieb von mindestens 50 Prozent müsse aufrechterhalten werden. Warnstreiks dürften maximal vier Stunden dauern. Ein Schlichtungsversuch soll verpflichtend sein, sobald die Arbeitgeber oder Gewerkschaften diesen wünschen. In Tarifverträgen sollen diese Regeln geändert werden können. Gewerkschaften, SPD und Grüne lehnen laut der „Süddeutschen Zeitung“ den FDP-Vorschlag ab.
„Streikauswirkungen erfordern Umdenken“
„Die Auswirkungen der Tarifauseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn sowie der Bestreikung weiterer Bereiche der kritischen Infrastruktur auf unbeteiligte Dritte und die Gesamtgesellschaft erfordern ein Umdenken“, heißt es in dem Positionspapier. Die Streiks hätten ein Ausmaß angenommen, das die Frage nach der Verhältnismäßigkeit aufwerfe.
Das Recht auf Streik als Mittel des Arbeitskampfes sei zwar im Grundgesetz verankert. Gesetzliche Regelungen, wie ein solcher Arbeitskampf zu gestalten ist, gebe es jedoch nicht, heißt es weiter. „Ziel muss es sein, das Streikrecht zu wahren und im selben Schritt die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren“, fordert die FDP. Es sei notwendig, die Interessen unbeteiligter Dritter angemessen zu berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit von Streiks sicherzustellen. Daher sollte der gesetzgeberische Spielraum genutzt werden.
Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betonte, das Streikrecht sei im Rahmen der Tarifautonomie ein hohes und schützenswertes Gut. „Aber gerade, wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, muss Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden.“ Sein Fraktionskollege Reinhard Houben ergänzte: „Gerade die ausufernden Streiks bei der Bahn haben gezeigt, dass wir Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe im Bereich der kritischen Infrastruktur benötigen.“ Selbstverständlich müssten die Tarifparteien selbst Regelungen finden. „Wenn das nicht geschieht, dann soll das Gesetz Leitplanken bieten.“