Die schwache Konjunktur und die schlechten Zahlen der Steuerschätzung haben Folgen für Nordrhein-Westfalen. Das Land nimmt hohe Kredite auf – aber nur im gesetzlich erlaubten Rahmen.
Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen macht erstmals Milliarden-Schulden im Rahmen der gesetzlichen Schuldenbremse. Als Reaktion auf die anhaltend schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und der schlechten Steuerprognosen nutzt das Land im Nachtragshaushalt 2024 und auch beim Haushaltsentwurf 2025 zum ersten Mal die sogenannte Konjunkturkomponente, wie Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) mitteilte. Zuvor hatte das Kabinett die Etatplanung beschlossen.
Nach aktuellen Berechnungen sollen für den Haushalt 2025 Kreditermächtigungen in Höhe von 1,34 Milliarden Euro aufgenommen werden. Für den Nachtragshaushalt 2024 könnten Kredite in Höhe von zwei Milliarden Euro genutzt werden. Gegen die absehbaren Steuermindereinnahmen im Haushalt 2024 weiter anzusparen, wäre unverantwortlich, sagte der Minister. Die Konjunkturkomponente werde aber nur im zwingend erforderlichen Umfang in Anspruch genommen.
Rekordhaushalt – und trotzdem Sparen
Obwohl das Haushaltsvolumen 2025 um rund drei Prozent – etwa drei Milliarden Euro – auf einen bisherigen Höchstwert von 105,5 Milliarden Euro steigt, können nach Worten Optendrenks nicht alle externen Belastungen aufgefangen werden. Daher müsse in vielen Bereichen gespart werden. Insgesamt müssten die Ressorts rund 3,6 Milliarden Euro einsparen. „Dafür müssen wir auch Dinge tun, die schmerzen“, sagte der CDU-Politiker. „Ich bedauere, dass manches finanziell jetzt nicht möglich ist.“
Optendrenk sprach von „extrem schwierigen Rahmenbedingungen“. Durch politische Entscheidungen auf Bundesebene wie den Abbau der kalten Progression, Wohngelderhöhungen oder das Deutschlandticket werde der Landeshaushalt seit 2023 zusätzlich dauerhaft mit vier Milliarden Euro pro Jahr belastet. Gleichzeitig drückten auch die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre, deutlich höhere Tarifabschlüsse und das gestiegene Zinsniveau auf den Haushalt.
Schulden müssen in besseren Zeiten beglichen werden
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die Konjunkturkomponente erlaubt allerdings in konjunkturell schlechten Zeiten grundsätzlich die Aufnahme von neuen Krediten. Diese müssen aber in wirtschaftlich besseren Zeiten zeitnah zurückgezahlt werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes und der Länder werden seit Monaten Forderungen aus Parteien und von Wirtschaftsexperten lauter, die Schuldenbremse zu lockern.