Laut dem Angeklagten war ihm zugesichert worden, dass die Wiese vorab mit einer Drohne abgeflogen worden war – doch das stimmte nicht.
Das Bad Homburger Amtsgericht hat das Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Landwirtschaftsbetriebs wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorläufig eingestellt. Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, dass der Mann das Töten eines Kitzes beim Mähen der Wiese billigend in Kauf genommen habe, sagte der Strafrichter. Dabei waren dem Tier ein Bein und der halbe Kiefer abgetrennt sowie der Brustkorb aufgeschnitten worden.
Der 26 Jahre alte Angeklagte gab in dem Prozess an, der Eigentümer der Wiese in Wehrheim habe ihm vor Beginn der Mäharbeiten im Frühjahr 2021 zugesichert, dass die Fläche vorab mit einer Drohne abgesucht worden sei. Dies bestätigte der Eigentümer in seiner Zeugenaussage. Er gab allerdings auch an, dass dies eine Fehlinformation gewesen sei. Erst später habe er erfahren, dass die Drohne die betreffende Wiese nicht überflogen habe.
Als Auflage für die Einstellung des Strafverfahrens muss der Angeklagte 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.