Wer im Bundestag drei mal in drei Sitzungswochen stört, soll künftig stärker bestraft werden können. Besonders für Wiederholungstäter sind empfindliche Geldstrafen geplant.
Wer im Plenum des Bundestages andere Abgeordnete persönlich beleidigt oder im Ausschuss herumschreit, soll dafür künftig stärker sanktioniert werden können. Das sieht ein von Ampel-Politikern vereinbarter Antrag vor, der den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Dienstag zur Abstimmung vorgelegt wird. Darin wird festgehalten, dass in Zukunft automatisch ein Ordnungsgeld fällig werden soll, wenn ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert.
Bisher heißt es in der Geschäftsordnung lediglich: „Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2000 Euro.“
Bundestag: Ordnungsgeld soll auf 2000 Euro angehoben werden
Die Höhe des Ordnungsgeldes soll nun außerdem verdoppelt werden, also auf 2000 Euro steigen, beziehungsweise 4000 Euro im Wiederholungsfall.
Geplant ist nach Angaben der Koalitionäre, dass über den Antrag am Mittwoch in erster Lesung beraten werden soll. Vertreter der Regierungskoalition haben der Deutschen Presse-Agentur berichtet, sie hätten sich mit der Unionsfraktion zwar nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können, hielten aber weiter an diesem Ziel fest.
„Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: Von ihnen verlangte öffentliche Anhörungen müssen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden“, sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es dazu keine zeitlichen Vorgaben. In dem Antrag wird zudem vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung den Satz zu ergänzen: „Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden.“
Ausschussvorsitzende sollen bei Störungen durchgreifen können
Erweitert werden soll zudem das Instrumentarium der Ausschussvorsitzenden. Laut Antrag soll der Vorsitz eine formelle ordnungsrechtliche Kompetenz gegenüber Mitgliedern erhalten. Bei erheblichen Störungen soll der Vorsitzende mit der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit künftig den Störer von der weiteren Beratung ausschließen können. Die Geschäftsordnung des Bundestages stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1980, sagt Johannes Fechner (SPD). Eine grundlegende Modernisierung sei notwendig. Es gehe auch darum, lebendigere Debatten zu ermöglichen, betont Stephan Thomae (FDP). Beispielsweise sollten nun auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen zugelassen werden.