Drei Männer haben das Bistum Aachen verklagt. Als Missbrauchsopfer fordern sie Schmerzensgeld. Das Gericht schlägt einen Vergleich vor. Ob die Beteiligten das auch wollen, zeigt sich am Dienstag.
In mehreren Zivilprozessen wegen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche will das Landgericht Aachen heute (ab 10 Uhr) Entscheidungen verkünden. Die drei Kläger haben das Bistum Aachen auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Die 12. Zivilkammer des Gerichts hatte in einer mündlichen Verhandlung Mitte Mai jeweils eine gütliche Einigung durch eine Vergleichszahlung durch das Bistum angeregt. Zumindest in einem Fall haben die Beteiligten dem Gericht zwischenzeitlich signalisiert, dass eine Einigung gewollt sei.
Das Gericht hatte vorgeschlagen, die Verfahren jeweils durch Zahlung einer Vergleichssumme zu beenden. Dem Vorschlag der 12. Zivilkammer gemäß sollte das Bistum 110.000 Euro, 100.000 Euro sowie in einem dritten Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen. Alle Fälle liegen Jahrzehnte zurück.
Die Kläger haben das Bistum auf Zahlung von teils mehreren Hunderttausend Euro verklagt. Alle haben in unterschiedlicher Höhe bereits Geld der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten. Eine Einigung hätte mehrere Vorteile: Lange Prozesswege durch die Instanzen würden vermieden. Auch müsste nicht über eine Verjährung entschieden werden.