Wer zahlt was? Die Kontrollen, ob es Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz gibt, binden Personal. Die Kommunen schrecken vor Mehrausgaben zurück. Was sagt das Land?
Nach der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April und der Freigabe des Anbaus dieser Pflanzen am 1. Juli gibt es in Hessen Streit darüber, wer zum Beispiel die Überwachung der Neuregelungen bezahlt. Der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Jürgen Dieter, forderte, „dass uns für den Aufwand, der durch den Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln inklusive der Suchtprävention in den Bereichen Gesundheit, Ordnung und Jugend entsteht, ein vollständiger Kostenausgleich gewährt wird“.
Die Städte hätten sich gegen eine Übertragung der Zuständigkeit für die Kontrollen der Anbauvereinigungen und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beim bundesweiten Cannabisgesetz an die kommunalen Ordnungsbehörden ausgesprochen: „Dies ist mit dem derzeitigen Personal nicht leistbar.“ Hessens Kommunen sehen laut Dieter das Land in der Pflicht.
Bei den kommunalen Jugendämtern habe der Hessische Städtetag hinsichtlich der verpflichtenden Aufgaben wegen des bundesweiten Cannabisgesetzes „eine Kostenerhebung gestartet“. Der Verband werde hier „nach Vorliegen der Ergebnisse im Herbst eine Klage gegen das Land prüfen“.
„Mehraufwand ist ärgerlich“
Das CDU-geführte Innenministerium in Wiesbaden teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Der Mehraufwand, der durch die Teillegalisierung von Cannabis entsteht, ist ärgerlich. Die Ursache hierfür liegt aber nicht beim Land, sondern beim Bund, der dieses Gesetz mit der Brechstange durchgesetzt hat.“ Gemeint ist die Ampelregierung in Berlin.
In Hessen sollen laut Innenministerium die Belastungen auf die verschiedenen staatlichen Ebenen verteilt werden: „Weder das Land noch die Kommunen können die Aufwände alleine tragen.“ Das Land komme den Gemeinden entgegen, indem diese die Bußgelder bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz selbst kassieren dürften. Zudem habe das Land zugesagt, „etwaigen darüber hinausgehenden Aufwand in die regelmäßigen Gespräche zwischen Land und Kommunen zu den Finanzbeziehungen einzubeziehen“.
Laut Bundesgesetz darf ein Erwachsener beispielsweise mit bis zu 25 Gramm Cannabis unterwegs sein, zu Hause maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren und höchstens drei Hanfpflanzen anbauen. Direkt neben Kindern, Kitas und Schulen ist Kiffen verboten. Auch für die neuen Anbauvereine gelten Beschränkungen. Verstöße gegen diese Regelungen können Bußgeld kosten. Die Polizei unterstützt bei kommunalen Kontrollen.