Sie sollen beim Autohandel getrickst und den Fiskus um Millionen betrogen haben. Gegen drei Verdächtige geht die Europäische Staatsanwaltschaft nun vor.
Wegen systematischen Umsatzsteuerbetrugs im grenzüberschreitenden Autohandel erhebt die Europäische Staatsanwaltschaft gegen drei Verdächtige Anklage beim Landgericht Düsseldorf. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, geht es um mehr als 10.000 Autos. Bei Durchsuchungen im Juni 2023 und Oktober 2023 wurden bei den drei Beschuldigten mehr als 1,7 Millionen Euro in bar und Immobilien im Wert von 300.000 Euro beschlagnahmt.
Ihnen wird vorgeworfen, in einem systematischen Steuerbetrugssystem Autos gekauft und dann an Händler außerhalb Deutschlands, hauptsächlich in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft zu haben. Dadurch erhielten die Autohändler in den Niederlanden und Portugal die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nur auf die von ihnen erzielte Marge und nicht auf den Wert des Fahrzeugs zu zahlen. So sei im Land des Endverkäufers Umsatzsteuer hinterzogen wurden und ein Schaden von mehr als 18 Millionen Euro entstanden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen mehrjährige Freiheitsstrafen. Als Marge wird die Differenz zwischen den Kosten für die Fahrzeugbeschaffung und dem Verkaufspreis bezeichnet.
Bereits im März hatte die Europäische Staatsanwaltschaft wegen des Steuerbetrugs, der „huracán“ genannt wurde (spanisch für Hurrikan), die erste Anklage erhoben, damals gegen fünf Menschen aus Deutschland, Spanien und Italien. Hierzu läuft das Verfahren wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung im großen Ausmaß seit dem 20. Juni vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktzenzeichen 014 KLs 2/24).