Drei Monate nach der Cannabis-Freigabe für Erwachsene können nun nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ an den Start gehen. Der Gesundheitsminister sagt, was er sich davon verspricht.
Zum Start der Cannabis-Anbauvereine verteidigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Neuerung. „Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabis-Konsumenten“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“.
Drei Monate nach der Cannabis-Freigabe für Erwachsene in Deutschland tritt am Montag eine zweite Stufe in Kraft. An den Start gehen können jetzt auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern. Volljährige können dort Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Dafür gelten viele Auflagen und Voraussetzungen. Als Erstes können die Vereine nun eine Anbau-Erlaubnis bei den Behörden beantragen, die in den Bundesländern jeweils dafür zuständig sind.
Konsum, Legalisierung und Warnungen
Lauterbach betonte, dass für Jugendliche der Konsum verboten bleibe, der Verkauf an Minderjährige werde strenger bestraft als bisher. In den USA habe sich gezeigt, dass der Konsum Jugendlicher nach der Legalisierung nicht ansteige. „Flankiert mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen wird es gelingen, den Cannabis-Konsum zurückzudrängen.“ Lauterbach warnte: „Die Legalisierung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Droge schädlich ist.“
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, warnte, die Regelungen zu Gründung und Betrieb der Anbauvereine beinhalteten „Risiken und Einfallstore für die organisierte Kriminalität“. „Diese könnte die Strukturen der Anbauvereine unterwandern und nutzen“, sagte er „Bild am Sonntag“. Zudem wies er darauf hin, die Anbauvereine würden die hohe Nachfrage nicht sofort decken können. „Der Dealer-Schwarzmarkt hat sich bereits seit April 2024 weiter ausgebreitet.“
Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, forderte in der Zeitung: „Die Anbauvereinigungen müssen so streng wie möglich überwacht werden und dürfen kein Einfallstor für Kriminelle werden, die sich Zugang zum Schwarzmarkt verschaffen wollen.“
Grundsätzlich ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit vielen Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist bereits Cannabis-Anbau in privaten Wohnungen. Dort dürfen es gleichzeitig drei Pflanzen sein, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.