Mindeststrafe: Gesetz zur Kinderpornografie vor Prozess gegen Lehrerin

Das Gesetz zur Absenkung von Mindeststrafen bei Kinderpornografie ist in Kraft. Eine aus dem Westerwald angeklagte Lehrerin könnte noch vor ihrem Prozess davon profitieren.

Das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafe bei Kinderpornografie gilt nun offiziell. Es sei am Donnerstag im Bundesgesetzblatt erschienen, teilte das rheinland-pfälzische Justizministerium mit. „Es tritt damit heute in Kraft.“ Im Fall einer angeklagten Lehrerin aus dem Westerwald müsse diese Gesetzesänderung berücksichtigt werden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit.

Wegen massiver Kritik aus der Fachwelt hatte der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung und für den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Denn: Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen.

Ganz konkret betrifft das in Rheinland-Pfalz die Lehrerin aus dem Westerwald. Die Frau hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.

Deshalb soll am 26. September am Amtsgericht Montabaur der Prozess gegen sie beginnen. Der Richter entscheide nun, wie das Verfahren weitergehe, sagte der Sprecher. Ob eine Einstellung des Verfahrens auch außerhalb der Verhandlung in Betracht komme, werde vom Gericht zu prüfen sein.