Es geht um einen idyllisch gelegenen Campingplatz direkt am Ostseestrand. Das Land MV als Eigentümer und der Betreiber liegen im Clinch und streiten vor Gericht. Eine Entscheidung steht weiter aus.
Das Landgericht Stralsund hat das Verfahren im Pachtrechtsstreit um den als Regenbogencamp bekannten Dünen-Campingplatz in Prerow ausgesetzt. Zunächst solle eine Entscheidung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald abgewartet werden, teilte der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Frank Bechlin, am Freitag mit: „Wir entscheiden deshalb erst mal nicht.“ In Greifswald geht es um die Frage einer Vermögenszuweisung im Zusammenhang mit dem im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft gelegenen Platz.
Der langjährige Betreiber, die Regenbogen AG, und das Land Mecklenburg-Vorpommern hatten sich am Landgericht Stralsund bei einer mündlichen Verhandlung am 6. Juni nicht gütlich einigen können. Gegen den nun am Freitag ergangenen Aussetzungsbeschluss kann Beschwerde eingelegt werden, die dann vom Oberlandesgericht Rostock entschieden werden müsste.
Das Land MV ist Eigentümer der Teilfläche des Campingplatzes, um die es in dem vorliegenden Fall geht. Das Landgericht befasste sich in dem Streit damit, ob ein Pachtvertrag noch gültig ist, der seitens des Landes zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde. Die Regenbogen AG argumentierte, der Vertrag habe eine Laufzeit bis 2042. In dem Streit läuft ein weiteres Verfahren am Landgericht Rostock.
Regenbogen AG