Abstimmung im Parlament: Erst Bystron, nun Gnauck: Bundestag hebt Immunität eines weiteren AfD-Abgeordneten auf

Die nächste schlechte Nachricht für die AfD: Nach den Durchsuchungen bei ihrem Abgeordneten Bystron hat ein weiterer Parlamentarier seine Immunität verloren. Noch sind die Hintergründe unklar.

Erst machte der AfD-Abgeordnete Petr Bystron Schlagzeilen, nun hat der Bundestag auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie die „Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“ gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative.

Gnauck selbst äußerte sich empört. „Nun wird kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht“, erklärte er in einer Mitteilung des AfD-Landesverbands Brandenburg.

Kommentar Ermittlungen Bystron 16:49

AfD-Politiker Hannes Gnauck: Von der Bundeswehr als „Extremist“ eingestuft

Über die genauen Hintergründe der Bundestagsentscheidung wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, sprach in einer schriftlichen Stellungnahme lediglich von einem Verfahren, „das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht“, und ergänzte: „Da mein Dienstverhältnis ohnehin ausgesetzt ist, ist die Begründung meiner Immunitätsaufhebung nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig.“

Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das hatten Politiker anderer Parteien bereits scharf kritisiert, nachdem bekannt geworden war, dass ihn der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr als „Extremisten“ eingestuft hatte. Der MAD habe ihm damals „nahegelegt, aus der Jungen Alternative auszutreten“, da sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sagte er im August 2021 der „Märkischen Oderzeitung“. Seit April 2023 stuft der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

Bundestag genehmigt Durchsuchungen bei AfD-Politiker Bystron

Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird unterdessen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde am Donnerstag seine Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.