Ohne Mitarbeiter und mit einem beschränkten Angebot sollen Kleinstsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können. Zunächst ist aber eine Landtagsanhörung zu dem umstrittenen Thema geplant.
Automatisierte Mini-Supermärkte sollen nach dem Willen von CDU, SPD und FDP im hessischen Landtag an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes brachten die Fraktionen am Donnerstag in den Landtag ein. Es handele sich um eine gute Nachricht für den ländlichen Raum, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Körner. Der Sonntag bleibe zugleich arbeitsfrei. Es gebe jedoch auch andere Sichtweisen auf das Thema, weshalb eine Anhörung geplant sei, damit alle Stimmen zu Wort kommen könnten.
Der Entwurf sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen bis 120 Quadratmeter auch sonntags öffnen dürfen. An diesem Tag sollen sie ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Dies soll bis zum Sommer umgesetzt sein.
FDP-Fraktionschef Stefan Naas sagte, ein Angebot am Sonntag habe auch etwas mit Lebensqualität zu tun, die die Fraktion auch für den ländlichen Raum schaffen wolle. Ines Claus von der CDU sagte, der Entwurf stärke den ländlichen Raum und erlaube innovative Konzepte im Einzelhandel.
Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) betonte, der gemeinsame Antrag mit der FDP unterstreiche, dass es sich um eine Lösung mit breiter gesellschaftlicher Tragweite handele. Angesichts des vollautomatisierten Betriebs, der Begrenzung der Verkaufsfläche sowie der Beschränkung des Sortiments seien allenfalls geringfügige Auswirkungen auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu befürchten.
Sascha Meier von den Grünen sagte in der Debatte in Richtung Hofmann, es wäre gut gewesen, alle demokratischen Fraktionen bei dem Thema mitzunehmen. Wichtig sei, dass Innovationen ermöglicht, der Handel gestärkt und Arbeitnehmerrechte gewahrt würden. Volker Richter von der AfD mahnte, Umsätze dürften nicht verlagert werden. Es müsse darauf geachtet werden, nicht vor Ort gewachsene Strukturen zu zerstören.
Verband kritisiert Einschränkungen
Der Handelsverband Hessen begrüßte den Entwurf, der es ermögliche, Innovationen umzusetzen und zukunftsfähige Konzepte voranzutreiben. Die Einschränkungen der Sortimente und Flächen könnten Händlerinnen und Händler allerdings daran hindern, ihre Sortimente entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft auszurichten, kritisierte der Verband in einer Mitteilung.
Hintergrund der Debatte ist unter anderem ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nach dem eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen „Tegut Teo“-Verkaufsstellen an Sonntagen rechtens ist. Die schwarz-rote Landesregierung will nun eine Ausnahmeregelung finden, damit digitale Kleinstsupermärkte landesweit an allen Sonntagen öffnen können.