Weil sie tonnenweise Waren aus Einzelhandelsgeschäften stahl, ist eine 47-jährige Frau vom Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt war sie wegen Ladendiebstahls in 141 Fällen, nachgewiesen wurden aber nur 86 Diebstähle, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung folgte das Gericht nicht.
Bei Durchsuchungen der Wohnung der Frau 2020 und 2021 waren die Ermittler auf bergeweise Diebesgut gestoßen. Die Frau habe zwischen 2016 und 2022 Waren „ohne erkennbares System“ geklaut, sagte der Gerichtssprecher. Darunter seien teils original verpackte Dekorationsartikel, Kosmetika, Arzneimittel, Schreibwaren, Werkzeug und Kleidung gewesen.
Das beschlagnahmte Diebesgut wurde in knapp 1800 Tüten und Behältnissen abtransportiert. Ein Siebeneinhalbtonner musste dafür sechs Fahrten unternehmen, wie der Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Wert der gestohlenen Waren auf mehr als 400.000 Euro.