Auf der Suche nach einem Sex-Partner verabreden sich zwei Männer über eine Dating-Plattform. Bei ihrem Treffen kommt es zum Konsum von K.-o.-Tropfen. Ein Mann stirbt – ein Verbrechen oder ein Unfall?
Weil er einen Sexualpartner ermordet haben soll, steht ein 57-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Er soll einem 42-Jährigen bei einem Treffen in einer Wohnung im Stadtteil Wedding eine Überdosis K.-o.-Tropfen verabreicht und auf den Kopf des Mannes eingeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zur eigenen sexuellen Luststeigerung gehandelt und die Möglichkeit einer tödlichen Wirkung billigend in Kauf genommen habe. Zu Prozessbeginn am Mittwoch schwieg der Deutsche zu den Vorwürfen.
Die beiden Männer aus Berlin sollen sich nach den Ermittlungen am 13. Dezember 2023 in der Wohnung des 42-Jährigen getroffen haben, nachdem sie sich über eine Dating-Plattform für Homosexuelle zum Sex verabredet hatten. Es seien K.-o.-Tropfen konsumiert worden – laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Der 42-Jährige sei kurz darauf an akuter GHB-Intoxikation gestorben.
Nach dem Tod des Sexualpartners soll der 57-Jährige zunächst in Panik geflohen sein. Ein Polizeibeamter sagte im Prozess, einem Nachbarn sei ein Mann aufgefallen, der verschwitzt und mit nur einem Schuh durch das Haus gelaufen sei. Weil die Wohnungstür des 42-Jährigen über längere Zeit offen gestanden habe, sei ein Nachbar in die Wohnung gegangen. Dort habe der 42-Jährige regungslos im Schlafzimmer gelegen.
Eine Woche später wurde der 57-Jährige festgenommen und inhaftiert. Das Landgericht hob nach fünfmonatiger Untersuchungshaft allerdings den Haftbefehl gegen den Mann auf. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um „eine Art Unfall“ gehandelt haben könnte, sagte ein Prozessbeteiligter am Rande. In einem Chat sollen die Männer auch einen Konsum von K.-o.-Tropfen bei ihrem Treffen angesprochen haben. Der Prozess wird am 3. Juli fortgesetzt.
Als K.-o.-Tropfen werden verschiedene Arten von Drogen bezeichnet, die Täter etwa Opfern heimlich in Getränke schütten, um sie zu betäuben oder wehrlos zu machen. Solche Chemikalien werden in niedrigeren Dosierungen aber auch freiwillig als Partydrogen genommen.