Als Konsequenz aus dem erbitterten Streit, den die Besetzung des Präsidentenamtes am Oberverwaltungsgericht ausgelöst hat, sollen die Verfahren überarbeitet werden.
Nach den Querelen um die Spitze des Oberverwaltungsgerichts hat NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) eine Reform der Besetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz angestoßen. So sollten für die Leitungsposten der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften vorab konkrete Anforderungsprofile erstellt werden, schlug Limbach am Mittwoch in einem Eckpunktepapier vor.
Dienstliche Beurteilungen sollten zur Beschleunigung mit Ablauf der Bewerbungsfrist angefordert werden. Beurteilungslücken soll es künftig durch entsprechende Vorschriften nicht mehr geben. Das Ministerium sollte der aktuellen Rechtsprechung folgen und keine Überbeurteilungen mehr anfertigen.
Bewerbergespräche sollen nach Limbachs Willen künftig dokumentiert werden, auch wenn der Inhalt vertraulich bleiben müsse. Die Mitbestimmungsgremien sollten früher und stärker eingebunden werden. Der Abbruch eines Besetzungsverfahrens sollte gesetzlich klar geregelt werden. Seine Vorschläge bedürfen einer Änderung des Landesrichtergesetzes.
An zwei übergeordneten Prinzipien solle dabei nicht gerüttelt werden, sagte Limbach: der Bestenauslese und der vollständigen Überprüfbarkeit der Verfahren durch die Verwaltungsgerichte.
Die abschließende Entscheidung über die Besetzung der Spitzenposten werde weiter bei der Landesregierung liegen, denn dies sei eine verfassungsrechtliche Vorgabe. Wollte man die Entscheidung auf das Parlament oder die Richtervertretungen übertragen, müsste die Verfassung geändert werden, sagte Limbach.
Bezogen auf die Besetzungsaffäre am Oberverwaltungsgericht (OVG) sagte er, aus heutiger Sicht würde er, wenn bei einem privaten Abendessen das Thema einer Stellenbesetzung aufkomme, den Gesprächspartner bitten, dazu einen dienstlichen Termin im Ministerium zu vereinbaren.
Limbach war bei einem solchen Essen von einer Bekannten gefragt worden, ob es Sinn mache, sich noch auf das Präsidentenamt am OVG zu bewerben. Die Juristin, mit der sich der Minister duzt, hatte schließlich den Zuschlag erhalten.
Danach musste sich der Justizminister gegen Vorwürfe der Günstlings-Wirtschaft wehren. Da die Bewerberin CDU-Mitglied sein soll und CDU-Politiker in der Sache aktiv wurden, wurde zudem der Verdacht der Parteibuch-Wirtschaft laut.
Der Fall hatte mehrere Gerichte beschäftigt und liegt derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht. Außerdem soll er von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss überprüft werden.