Die Zahl der Petitionen an den Bundestag ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie das Parlament zum Jahresbericht des Petitionsausschusses mitteilte, gab es 2023 noch 11.410 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Dies waren rund 1800 oder fast 14 Prozent weniger als im Vorjahr, das noch stark von Petitionen zur Corona-Zeit geprägt war.
Die meisten Fälle bezogen sich im vergangenen Jahr auf den Bereich des Arbeits- und Sozialministeriums (1516 Eingaben). Zum Tätigkeitsfeld des Bundesinnenministerium gingen 1506 Petitionen ein. Das Bundesgesundheitsministerium betrafen 1195 Petitionen. Hier ging die Zahl deutlich zurück: 2023 gab es 898 weniger Eingaben als im Vorjahr.
An den Petitionsausschuss können sich alle Bürgerinnen und Bürger richten. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung. Der Ausschuss prüft Eingaben etwa zu Gesetzgebung und empfiehlt dann, ob die Bundesregierung in der Frage nochmals aktiv werden sollte.
Das Webportalzum elektronischen Einreichen von Petitionen nutzten dabei ein Drittel der Antragssteller. Dieses ermöglicht es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Ansonsten können Petitionen weiter per Post eingereicht werden.
Sechsmal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich. Dabei wurden zehn Eingaben beraten, die mehr als 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen verbuchen konnten. Dabei ging es unter anderem um die LNG-Terminals vor der Küste Rügens, Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen, die Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie den Bundesfreiwilligendienst.
Neben grundsätzlichen Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger auch mit persönlichen Problemen etwa mit Behörden an den Ausschuss wenden. Ihre Bearbeitung machte im vergangenen Jahr den Angaben zufolge rund 67 Prozent der gesamten Eingaben aus.