Eine 42-jährige streng gläubige Christin ist in Berlin wegen der Tötung ihrer elfjährigen Tochter und ihrer 68 Jahre alten Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sie den beiden im Oktober 2023 die Pulsadern aufgeschnitten und ihrer Tochter zusätzlich in die Herzgegend gestochen hatte, woraufhin die beiden starben.
Den 71-jährigen Vater der Frau verurteilte das Gericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Totschlag. Der Plan zum erweiterten Suizid war offenbar von der Mutter ausgegangen, zu der die Angeklagte aus Sicht des Gerichts in einer symbiotischen Abhängigkeit lebte. Die 68-Jährige habe beschlossen, ihr Leben zu beenden, woraufhin auch ihr Ehemann und ihre Tochter sich dem Plan angeschlossen hätten. Die Familie gehörte einer Freikirche an und lebte laut Anklage streng bibeltreu und pietistisch.
Die Aussage der Angeklagten, auch ihre elfjährige Tochter habe nicht mehr leben wollen, sei abwegig, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb in seiner Begründung. Die angebliche Angst des Kinds vor Ausländern und Überfremdung habe die Mutter ihr übergeholfen. Tatsächlich habe die Elfjährige sich dem Suizid von Mutter und Großeltern anschließen wollen, aber lediglich deshalb, weil sie willensbrechend beeinflusst worden sei und sich ein Leben ohne ihre eigene Mutter nicht habe vorstellen können.
„Eine Elfjährige ist nicht in Lage, ein tragfähiges Einverständnis zur eigenen Tötung zu geben“, sagte Herb. Sie habe ihrer Freundin in einem Abschiedsbrief geschrieben, dass sie in den Himmel komme und es dort Katzen und jeden Tag Geschenke gebe. Mit einer sachgerechten Abwägung habe das nichts zu tun, sagte Herb. Deshalb bewerte das Gericht die Tat als Totschlag, nicht als Tötung auf Verlangen.
Die Tat hatte sich am 13. Oktober 2023 ereignet. Dem gemeinsam gefassten Plan folgend schnitt die 42-Jährige in ihrer Wohnung zunächst ihrer Tochter die Pulsadern auf und half anschließend ihrer Mutter, die sie nach einem gescheiterten Versuch, sich selbst zu töten, um Hilfe bat. Das Gericht bewertete dies als Tötung auf Verlangen.
Anschließend versuchte die 42-Jährige, sich selbst zu töten, was aber misslang. Auch ihr Vater beging in seiner Wohnung zeitlich einen Suizidversuch, der misslang. Er informierte eine weitere Tochter schließlich darüber, allerdings erst am Tag darauf. Seine Frau und seine Enkelin waren zu diesem Zeitpunkt bereits tot, nur die Beschuldigte lebte trotz mehrfacher Suizidversuche noch – wenn auch in lebensbedrohlichem Zustand.
Das Gericht ging mit seinem Urteil deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten beantragt. Die Beschuldigte habe ihrem eigenen Kind bei vollem Bewusstsein Schnitte bis auf die Knochen zugefügt, betonte der Richter. „Diese Tat kann man nicht anders als schrecklich bezeichnen.“ Die Verteidigung der Frau hatte keinen konkreten Antrag gestellt.
Auch für den Großvater sprach das Gericht eine höhere Strafe als gefordert aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei statt der nun verhängten sechs Jahre verlangt. Der 71-Jährige habe die Tötung der Enkelin durch eine Vielzahl von Handlungen unterstützt, sagte Herb. Die Verteidigung hatte hingegen Freispruch für den Mann gefordert.