Teil-Legalisierung : Bereits 37 Interessenten für Cannabis-Anbauvereinigungen

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland sitzen Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Stichtag für Lizenzen ist der 1. Juli. Der Fahrplan steht so weit.

Cannabis-Anbauvereinigungen in Rheinland-Pfalz können ab dem 1. Juli beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz einen Antrag auf Erlaubnis stellen. Derzeit liegen dem Landesamt 37 Interessenbekundungen vor, wie das rheinland-pfälzische Sozialministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mitteilt. Voraussetzung für einen Antrag ist die vorherige Eintragung der Vereine in das Vereinsregister.

Die Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis werden anschließend regelmäßig einmal pro Jahr kontrolliert, wie das Ministerium weiter mitteilte. Zudem gebe es anlassbezogene Kontrollen. Auch diese Aufgabe übernehme das LSJV. Eine entsprechende Landesverordnung werde gerade vorbereitet.

Mit dem Inkrafttreten des ersten großen Teils des Cannabis-Gesetzes des Bundes am 1. April ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Zum Stichtag 1. Juli soll es mit den Anbauvereinigungen losgehen können. Wenn die Anträge vollständig seien, habe das Landesamt drei Monate Zeit, sie zu bearbeiten, teilte das Ministerium mit.

Zwölf Vereine, in denen der Namen Cannabis vorkommt, sind bereits im Registerportal der Länder für Rheinland-Pfalz eingetragen. Mit Sitzen in Koblenz, Cochem, Mainz, Landau, Lambrecht (Pfalz), Bellheim, Wörth am Rhein, Diez, Neuwied, Idar-Oberstein und Schenkelberg. Nach einer Umfrage bei Amtsgerichten liegen bereits etliche weitere Anträge von möglichen Anbauvereinigungen auf Eintragung vor. Von einem „Ansturm“ sprechen die Amtsgerichte aber nicht.