Mit einer Zahlung in Höhe von 12.000 Euro für gemeinnützige Zwecke ist für den bayerischen AfD-Chef Protschka ein Beleidigungsverfahren um den Politischen Aschermittwoch 2023 vom Tisch.
Das Beleidigungsverfahren gegen Bayerns AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka vor dem Amtsgericht Deggendorf wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen „Södolf“ und „Landesverräter“ genannt zu haben.
Die Einstellung des Verfahrens war mit einer Erklärung verbunden, die ein Verteidiger des AfD-Politikers vortrug. Darin hieß es, Anspielungen auf die NS-Zeit lägen Protschka grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.
„Ich bin unschuldig“, sagte Stephan Protschka nach der Verhandlung am Dienstag. „Ich gehe erhobenen Hauptes.“ Der Bundestagsabgeordnete verwies unter anderem darauf, dass Söder beim Politischen Aschermittwoch in diesem Jahr die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet habe.
Bis Ende August müsse Protschka die Geldauflage zahlen, sagte die Richterin. Dann werde das Verfahren endgültig eingestellt. Der Entscheidung waren Rechtsgespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen. Darin habe die Staatsanwaltschaft eine Erklärung für den Fall einer Einstellung als erforderlich erachtet, so die Richterin.
Aus Sicht des Gerichtes habe es sich bei den Protschka vorgeworfenen Zitaten um Spontanäußerungen gehandelt. Der Politiker habe bei der Veranstaltung Begriffe eines Vorredners aufgegriffen, insofern weiche der Fall von dem im April entschiedenen Verfahren gegen den Vorredner ab.
Damals verurteilte das Amtsgericht Deggendorf den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro. Der hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht. Grosz argumentierte vor Gericht, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.
Ebenfalls im April hatte Protschka gegen einen vom Amtsgericht in der Sache erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt, woraufhin es zu dem jetzigen Verfahren kam. Protschka ist AfD-Bundestagsabgeordneter und kommt aus dem Landkreis Dingolfing-Landau.
Die 12 000 Euro sollen zu gleichen Teilen an die Stiftung Opferhilfe, an die Tafel Deggendorf sowie an die Bayerische Krebsgesellschaft gezahlt werden.